18. September 2017
Klienteninformation 04/2017
Kurz vor Ende der Legislaturperiode wurden noch zahlreiche zum Teil kleinere Gesetzesvorhaben beschlossen. Erfreulich ist, dass mit der Einführung des Beschäftigungsbonus ab 1.7.2017 und der Anhebung der Forschungsprämie von 12 % auf 14 % ein belebender Impuls gesetzt wurde. In der vorliegenden Ausgabe finden Sie Informationen zu einer Reihe weiterer Gesetze, die für Unternehmer wie Privatpersonen von Interesse sind. Der Bogen spannt sich vom Insolvenzrechtsänderungsgesetz über die Gewerberechtsnovelle bis hin zu mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit und der Einführung einer neuen Mitarbeiterbeteiligungsstiftung. Ausgewählte höchstgerichtliche Erkenntnisse und Informationen des BMF runden das Bild ab.
Endgültig aus der Sommerpause zurückgekehrt fühlt sich jeder, der an den nahenden 30. September denkt. Dieser Termin ist sowohl für die Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2016, für die letzte Möglichkeit der Anpassung der laufenden Steuervorauszahlungen, für eine freiwillige Anzahlung zur Vermeidung von Anspruchszinsen für Steuernachzahlungen 2016 als auch für die Offenlegung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 im Firmenbuch zu beachten.
Berücksichtigen Sie, dass der 30.9. heuer auf einen Samstag fällt, sich aber nur in Steuerangelegenheiten der Termin auf Montag, den 2.10. verschiebt. Die Einreichung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 aber auch die Anmeldung beim Firmenbuch von Umgründungsmaßnahmen zum 31.12.2016 muss bis zum 30.9.2017 erfolgen.
KlientenInfo 2017-04 herunterladen