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Aktuelle Klienteninformationen

30. März 2023

Sonderinfo – Energiekostenzuschuss I – Start der Voranmeldung 29.3.2023, Energiekostenzuschuss II

Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient,

Ab dem 29.3.2023 ist die Voranmeldung für die Beantragung des Energiekostenzuschuss I für das vierte Quartal 2022 über den aws Fördermanager möglich (https://foerdermanager.aws.at/#/). Die Frist für die Voranmeldung endet am 14.4.2023.

Nähere Informationen zur Voranmeldung finden Sie in den FAQs zur Voranmeldung im Downloadbereich des AWS (https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/downloads/).

Konkrete Informationen zur Förderung von Wärme od. Kälte werden nach Veröffentlichung der Richtlinie auf der Website des aws zur Verfügung gestellt (https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/).

Achtung: Eine Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich!

Details zum Energiekostenzuschuss II werden auf der o.a. Website des aws zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich informieren auch wir Sie, sobald uns Details vorliegen.

Sollten Sie Hilfestellung bei der Voranmeldung benötigen, bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wir dürfen an dieser Stelle auch wie immer auf unsere Website www.causa.at verweisen, auf der Sie unter Aktuelles diese und auch alle anderen Klienten- sowie Sonderinformationen finden.

 

Herzlichst,

Ihr CAUSA-Team