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Aktuelle Klienteninformationen

10. April 2020

Coronavirus/COVID-19 – Sonderinfo aws Überbrückungsgarantie – aktuelle Informationen Stand 10.4.2020

Die österreichische Wirtschaft steht infolge der Coronavirus-Krise vor ernsten Herausforderungen.

 

Die temporären beihilfenrechtlichen Erleichterungen der EU ermöglichten den Ausbau der aws Überbrückungsgarantie um Unternehmen Liquidität zur Sicherung des Betriebs zur Verfügung zu stellen.

Die unmittelbar umgesetzten Neuerungen beinhalten eine 100% Garantiequote für Kredite bis EUR 500.000 und eine 90 %ige Garantiequote für Kreditbeträge, die darüber hinaus gehen.

Die Abwicklung erfolgt im „Schnellverfahren“.

Wer wird gefördert?

Gewerbliche und industrielle KMU sowie Personen/Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbstständig ausüben, neue Selbstständige, alle freien Berufe, Betriebe in den Bereichen Landwirtschaft, FischereiG und AquakulturG sowie Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft ab einem Finanzierungsbedarf von mehr als EUR 1,5 Mio

Wer ist jedenfalls ausgeschlossen?

Ansprechpartner für Detailinformationen ist grundsätzlich die Hausbank, die auch den Antrag über den AWS-Fördermanager einbringen muss.

 

allgemeine Detailinformationen:

Kredit bis EUR 500.000,-
(Kreditbetrag ist auch in Teilbeträgen nutzbar)

  • Garantiequote: 100 %
  • Garantielaufzeit: 5 Jahre, mit einer verpflichtenden tilgungsfreien Zeit bis 1.1.2021
  • aws Genehmigung: im Regelfall innerhalb 24 Stunden
  • aws Garantieentgelt: keines
  • Zinssatzobergrenze: 3-Monats-Euribor + 75 BP, gecapped mit 0,00 % fix p.a in den ersten beiden Jahren der Kreditlaufzeit
  • kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. EU-Definition (UiS) 


Kredit bis rd. EUR 27,7 Mio.
(aws Garantieobligo max. EUR 25 Mio.)

Kombination mit einer 100%igen Garantie für einen Kredit bis EUR 500.000,- möglich.

  • Garantiequote: 90 %
  • Garantielaufzeit: 5 Jahre
  • aws Genehmigung: im Regelfall innerhalb 24 Stunden, für Kredite von über EUR 20 Mio. innerhalb von durchschnittlich 48 Stunden
  • aws Garantieentgelt: 0,25 % – 1 % (abhängig von der Laufzeit)
  • Zinssatzobergrenze: 1% fix p.a.
  • kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. EU-Definition (UiS) 

Bei Krediten, deren Laufzeit über den 31. Dezember 2020 hinausgeht, dürfen folgende Kredithöchstbeträge nicht überschritten werden:

  • das Doppelte der gesamten jährlichen Lohn- und Gehaltssumme des geförderten Unternehmens im Jahr 2019 oder
  • 25 % des Gesamtumsatzes des geförderten Unternehmens im Jahr 2019 oder 
  • in angemessen begründeten Fällen und auf der Grundlage einer Selbstauskunft, in dem der Liquiditätsbedarf des geförderten Unternehmens dargelegt ist, kann der Kreditbetrag erhöht werden, um den Liquiditätsbedarf für die kommenden 18 Monate zu decken.

Sicherheiten
Keine Kreditsicherheiten erforderlich (auch keine persönliche Haftung der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer des Unternehmens)

 

Kredit bis EUR 1,5 Mio.

Die Beantragung der 80 %igen aws Überbrückungsgarantie für Kreditbeträge bis zu EUR 1,5 Mio. (unter der Voraussetzung der Einhaltung der URG-Kriterien und entsprechend offener De-minimis-Rahmen) ist unverändert weiterhin möglich.

  • Garantiequote: 80 %
  • Garantielaufzeit: 5 Jahre
  • aws Genehmigung: innerhalb 24 Stunden
  • aws Garantieentgelt: keines
  • Zinssatzobergrenze: variabel

 

Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur:

Unterstützung möglich, allerdings mit anderen Obergrenzen. 100%-Garantie für Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors maximaler Kreditbetrag EUR 120.000,-, für Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion maximaler Kreditbetrag EUR 100.000,–.

Wie wird der Antrag gestellt?
ab 10.4.2020 den aws Fördermanager durch die Bank

 

Folgende Informationen muss das Unternehmen bereitstellen:

  • Finanzierungsbedarf (Kredithöhe)
  • Angabe, wofür die Finanzierung benötigt wird (laufende Kosten, Stundung von Tilgungen)
  • Anzahl der Beschäftigten umgerechnet in Vollzeitäquivalente für das Gesamtunternehmen (inkl. verbundener Unternehmen)
  • Wirtschaftliche Daten des Unternehmens (Umsatz, Eigenkapital, Fremdkapital)
  • Bereits genehmigte de-Minimis Förderungen

Nur bei der Beantragung der 90 % Garantie: Lohn- und Gehaltssumme sowie Gesamtumsatz des geförderten Unternehmens 2019 (bzw. wenn Kredithöhe sich am Liquiditätserfordernis für 18 Monate bemisst, eine angemessene Begründung) Rechner Liquiditätsbedarf

 

Folgende Informationen muss die Bank über das Unternehmen bereitstellen:

  • Grundsätzliche Bestätigung der KMU Eigenschaft der Gewährung eines Überbrückungskredit mit der aws Überbrückungsgarantie (Bank-Promesse)
  • Risiko-Einschätzung (einjährige Ausfallswahrscheinlichkeit)
  • Bestätigung, dass das Unternehmen VOR der Corona-Krise kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition bzw. gemäß URG war

Eine Genehmigung der Anträge für die 100 %igen und 90 %igen Garantien erfolgt unmittelbar nach Genehmigung der Richtlinien durch die Europäische Kommission, die für die kommende Woche erwartet wird. Die 80 %-Garantien für Kredite bis EUR 1,5 Mio. werden unverändert fortgeführt. Diese Garantieübernahmen sind unmittelbar möglich.


Finanzierungsansuchen von großen Unternehmen können bei der OeKB beantragt werden.

Finanzierungsansuchen im Tourismus werden bis zu einem Kreditbetrag von EUR 1,5 Mio. von der ÖHT abgewickelt – höhere Kreditbeträge von der aws bzw. bei großen Unternehmen von der OeKB.

Downloads und Links:

www.aws.at/ueberbruecker