18. Oktober 2017
Klienteninformation 05/2017
Ähnlich wie im Jahr 2008 wurde auch heuer noch ein paar Tage vor der Nationalratswahl im Parlament eine Reihe von Gesetzesänderungen als „Wahlzuckerl“ beschlossen. Das einzig beruhigende daran ist, dass diese Gesetzesänderungen dieses Mal das Budget „nur“ mit rund € 470 Mio belasten, während im Jahr 2008 über € 2 Mrd(!) „verteilt“ wurden. Ob es sinnvoll ist, so kurz vor Wahlen Gesetzesänderungen, die zu enormen Belastungen der Arbeitgeber führen, „durchzupeitschen“, kann dahingestellt bleiben.
In dieser Klienteninformation finden Sie Tipps für Selbständige und Lohnsteuerpflichtige sowie für Arbeitgeber und Mitarbeiter – also für alle Steuerpflichtige – übersichtlich aufbereitet. Natürlich können die Informationen nicht ganz genau auf Ihre persönliche Situation eingehen.
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