18. April 2017
Klienteninformation 02/2017
Wir holen Ihr Geld vom Finanzamt zurück: Die Arbeitnehmerveranlagung (alter Begriff: Jahresausgleich) ist die Möglichkeit, zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück zu erhalten. Wir unterstützen Sie, alle Absetzmöglichkeiten auszunützen.
Neben der Arbeitnehmerveranlagung beschäftigt sich diese Ausgabe unserer Klienteninformation mit folgenden Schwerpunkten:
- Die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen 2016 – diese behalten wir im Auge
- Kinderbetreuungsgeld – Neuregelung ab März 2017
- Elektro-Autos – neue Förderungen
- Vereinfachte Gründung einer GmbH ab Juli 2017 – das Deregulierungsgesetz
- Änderungen bei der Umsatzsteuer – die Finanzverwaltung hat ihre Sicht in einigen Bereichen präzisiert