18. April 2018
Klienteninformation 02/18
Wir holen Ihr Geld vom Finanzamt zurück: Die Arbeitnehmerveranlagung (alter Begriff: Jahresausgleich) ist die Möglichkeit, zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück zu erhalten. Wir unterstützen Sie, alle Absetzmöglichkeiten auszunützen.
Neben der Arbeitnehmerveranlagung beschäftigt sich diese Ausgabe unserer Klienteninformation mit aktuellen Neuerungen zur Umsatz- sowie der Kommunalsteuer. Weiters informieren wir Sie über aktuelle Judikate des Verwaltungsgerichtshofs zu Steuerthemen und angrenzende Rechtsbereiche.
In Kürze tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft und auch die Meldefrist bezüglich Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz kommt mit großen Schritten auf uns zu. Wir dürfen diesbezüglich u.a. in eigener Sache gesondert auf Sie zukommen, um alle gesetzlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu erfüllen.