18. Februar 2017
Klienteninformation 01/2017
Das neue Jahr, das nun schon wieder ein paar Wochen alt ist, hat – wie jedes Jahr – mit ein paar änderungen begonnen:
Neu im Jahr 2017 ist die Meldepflicht über die von Ihnen geleisteten Zahlungen von zB. Spendenorganisationen oder eingetragene Religionsgemeinschaften für die Absetzbarkeit von Sonderausgaben.
Eine weitere sehr wichtige Neuerung ist die Ausweitung der Kleinunternehmer-Befreiung im Umsatzsteuergesetz, die zu einer deutlichen Vereinfachung bei zB. Ärzten mit Umsätzen aus Gutachten oder Studien oder zusätzlichen Vermietungseinkünften führen kann.
Diese und viele weitere änderungen – auch im Bereich Lohn- und Gehaltsverrechnung – können Sie auf den nächsten Seiten entdecken. Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Wie gewohnt finden Sie auf den letzten Seiten unserer ersten Klienteninformation im neuen Jahr, die mit 1. Jänner angepassten Sozialversicherungswerte.