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4. April 2020

Coronavirus/COVID-19 – Sonderinfo – Härtefallfonds der WKO – Phase 2

Start nach Ostern

Vorabinformation Stand 2.4.2020

Nachdem in einer ersten Phase für Selbständige Schnellhilfe bis zu 1.000 Euro geleistet wird, hat die Bundesregierung die Eckpunkte für die zweite Phase des Härtefall-Fonds bekanntgegeben und den Fonds auf 2 Mrd. Euro aufgestockt.

Was wurde verbessert?

  • Der Kreis der Bezieher wurde ausgeweitet
  • Einkommensober- und -untergrenzen werden künftig entfallen;
  • Mehrfachversicherungen, sowie Nebenverdienste sind nicht weiter Ausschlussgründe;
  • In der Phase 2 können auch Neugründer (Unternehmensgründungen ab 1.1.2020) aus dem “Erste-Hilfe-Fonds“ einen Pauschalbetrag beziehen

Förderhöhe?

Abfederung Verdienstentgang durch Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Monat für max. drei Monate (insgesamt also max. 6.000 Euro).

Der erste Betrachtungszeitraum für den Verdienstentgang wird der erste Monat der Corona-Krise, von 16.3. bis 15.4. sein. Die rechnerische Ermittlung wird eine Herausforderung an die Buchhaltung darstellen.

Der Förderzuschuss aus Phase 1 wird in Phase 2 angerechnet.

Der Zuschuss ist steuerfrei.

Der Härtefall-Fonds stellt eine persönliche Erste-Hilfe-Maßnahme für Unternehmer dar, die akut durch die Corona-Krise in Notlage geraten sind. Unabhängig davon arbeitet die Bundesregierung an den Vergabekriterien des Corona-Hilfs-Fonds.

Wer kann um eine Förderung ansuchen?

Beim Härtefallfonds wird unverändert auf den Unternehmer bzw. die Unternehmerin abgestellt. Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist keine Voraussetzung.

Antragsberechtigt sind weiterhin folgende Gruppen: 

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich) 

Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird über die Agrarmarkt Austria abgewickelt. Die Antragstellung für Non-Profit-Organisationen ist derzeit Gegenstand politischer Verhandlungen.