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24. Juni 2024

SONDERINFO – Informationen zur Beantragung Energiekostenpauschale 2024

Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient,

sehr geehrte Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,

Wir haben Detailinformationen zur Beantragung des Energiekostenpauschale erhalten und möchten Sie mit dieser Sonderinformation darüber informieren.

Die Beantragung ist von 20.6. bis inklusive 8.8.2024 12:00 Uhr möglich.

Die Energiekostenpauschale für Unternehmen zielt auf Kleinst- und Kleinunternehmen ab.

Auf der Website www.energiekostenpauschale.at finden Sie alle Informationen zur Energiekostenpauschale und der Beantragung (vor allem im Informationsleitfaden und in den FAQ) kompakt zusammengefasst.

Weiters ist auf dieser Seite ein Branchen-Check verfügbar. Hier können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Einreichung der Energiekostenpauschale erfüllen.

Bitte beachten Sie, dass die Förderung vom Unternehmen selbst beantragt werden muss.
Eine Antragstellung durch ihren Steuerberater ist nicht möglich.

Die FAQs sind übersichtlich gestaltet und sollen die wesentlichen Fragen beantworten. Auf einige Punkte wollen wir mit den nächsten Absätzen Ihr Augenmerk gesondert lenken:

Förderfähige Unternehmen:

  • bestehende Unternehmen
  • mit Betriebsstätte in Österreich,
  • deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2023 mindestens 10.000 € und höchstens 400.000 € beträgt,
  • die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind,
  • konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UStG.

 Bitte führen Sie unter https://www.energiekostenpauschale.at/#branchencheck den „Branchen-Check“ durch um zu prüfen, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Die Anspruchsberechtigung kann mit dem konkreten ÖNACE-Code geprüft werden.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Richtlinie „Energiekostenpauschale für Unternehmen“.

 Bitte prüfen Sie weiters, ob Sie über eine ID Austria sowie einen USP Zugang verfügen.

Sie benötigen die ÖNACE Kennzahl sowie die Höhe des Umsatzes. Die Antragsberechtigung kann mit dem konkreten ÖNACE-Code geprüft werden.

Da die Antragstellung nicht durch uns erfolgen kann, prüfen Sie bitte unbedingt zeitnah, ob Sie über Handysignatur, USP Zugang und ÖNACE Kennzahl verfügen.


Wer ist nicht anspruchsberechtigt?

  • öffentliche Unternehmen,
  • Gebietskörperschaften,
  • Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft,
  • Freiberufler,
  • politische Parteien und deren Unternehmen.

Anmerkung: Da es sich bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung um keine gewerbliche Tätigkeit handelt, kommt für Vermietung und Verpachtung keine Förderung in Betracht.

 

Wie hoch ist die Förderung?, Warum gibt es drei Förderperioden?, Wie oft kann die Energiekostenpauschale beantragt werden?

Es handelt sich um eine Pauschalförderung. Die Höhe ist abhängig von der Branche, dem Jahresumsatz im Kalenderjahr 2023 und der für 2023 gewählten Förderungsperiode. Die Förderung beträgt zwischen 167,50 € und 2.685 €.

Es kann zwischen folgenden Förderperioden gewählt werden:

1.1.-31.12.2023

1.1.-30.6.2023

1.7.-31.12.2023

 

Wie erfolgt die Antragstellung? Was ist dafür erforderlich?

Die Einreichung erfolgt über das Unternehmensserviceportal. Bitte stellen Sie sicher, ob sie über einen Zugang zum USP verfügen. Weiters benötigen Sie eine Handysignatur bzw. ID Austria sowie die ÖNACE Kennzahl.

 

Registrierung beim Unternehmensserviceportal (USP)

Hilfestellung/Informationen darüber, und wie Sie für Ihr Unternehmen einen USP-Zugang einrichten können, finden Sie direkt auf der Website des USP (https://www.usp.gv.at/ueber-das-usp/index/Erste-Schritte-am-USP.html).

Bei Fragen zur Registrierung wenden Sie sich bitte an das USP Service Center.

Sie erreichen das USP Service Center österreichweit zum Ortstarif unter 050 233 733 von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 14:30 Uhr, sofern kein Feiertag, oder mittels Kontaktformular unter https://www.usp.gv.at/kontaktformular.html.

 

Beantragung ID Austria

Ihre ID Austria können Sie persönlich an einer Registrierungsstelle in ganz Österreich.

Informationen zur ID Austria finden Sie auf der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at (https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html).

 

ÖNACE-Code ist unbekannt – Was tun?

Die Vergabe des ÖNACE-Codes erfolgt durch die Statistik Austria. Falls Sie noch keinen ÖNACE-Code haben, wenden Sie sich schriftlich per E-Mail an klm@statistik.gv.at. Geben Sie bitte eine Identifikationsnummer (Firmenbuchnummer, Steuernummer, Dienstgebernummer etc.) und eine ausführliche Beschreibung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit(en) an.

Für zusätzliche/ergänzende Fragen wenden Sie sich an die KLM-Hotline (KLM = Klassifikations-Mitteilung) der Statistik Austria (https://www.statistik.at/ueber-uns/erhebungen/unternehmen/oenace-2008) . Tel.: 01 711 28-8686 (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 14:30 Uhr, Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr)

Weitergehende Informationen und Antworten auf FAQs finden Sie unter https://www.energiekostenpauschale.at/#frequently-asked-questions.

 

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen einen Überblick verschafft zu haben und stehen Ihnen für weitere Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

An dieser Stelle verweisen wir auch wie immer auf unsere Website www.causa.at, auf der Sie unter Aktuelles diese und auch alle anderen Klienten- sowie Sonderinformationen finden.

Herzlichst

Ihr CAUSA-Team

PS: Sowohl die aktuelle, als auch alle vergangenen Ausgaben unserer Klienteninformation sind auf unserer Homepage www.causa.at für Sie jederzeit verfügbar.