Informationen für unsere KlientInnen

Aktuelle Klienteninformationen

20. Dezember 2021

SonderInfo – abgabenfreie Covid-Prämie 2021

Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient,

sehr geehrte Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner!

Einige von Ihnen haben uns schon gefragt, ob es heuer wieder die Möglichkeit der Auszahlung von steuerfreien Corona-Prämien geben wird. Bisher mussten wir diese Frage verneinen.

Nun gibt es aber überraschende Neuigkeiten: vom Plenum des Nationalrats wurde am 16.12.2021 die Abgabenfreiheit von Coronaprämien für 2021 beschlossen und ist damit fix. Das formale Gesetzwerdungsverfahren wird allerdings noch einige Zeit dauern.

Über die bereits bekannten Eckpunkte möchten wir Sie mit dieser Sonderinformation in Kenntnis setzen.

Wie immer stehen wir Ihnen zu Fragen in diesem Zusammenhang gerne zur Verfügung.

Wir erlauben uns, unsere Sonderinfo vom 9.6.2021 betreffend Homeoffice in Erinnerung zu rufen (https://causa.at/homeoffice/). Dort finden Sie verschiedenste Informationen zum Thema Homeoffice (u.a. zur Aufzeichnungspflicht der Homeofficetage, die in der Lohnverrechnung erfasst werden müssen).

An dieser Stelle dürfen wir auf unsere Website www.causa.at verweisen, auf der Sie unter Aktuelles diese und auch alle anderen Klienten- sowie Sonderinformationen finden.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe, besinnliche und vor allem gesunde Festtage!

Herzlichst,

Ihr CAUSA-Team



SonderInfo – abgabenfreie Covid-Prämie 2021

Kürzlich wurde im Nationalrat völlig überraschend die Abgabenfreiheit von Coronaprämien für 2021 beschlossen. Folgende Eckpunkte sind derzeit bekannt:

  • Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 sind bis zur Höhe von € 3.000,00 abgabenfrei.
  • Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Gewährung bis Februar 2022
  • Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, DB und DZ).
  • Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (also nicht anstatt bisher üblicher anderer Bezüge).
  • Die Coronaprämien sind nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt. Sie können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
  • Die Coronaprämien können in Geld, aber auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.

 

ACHTUNG:

Für die Abrechnung bleibt uns aber nicht mehr viel Zeit: Die Personalverrechnungen 12/2021 sind bereits abgeschlossen bzw. in Arbeit.

Falls Sie also beabsichtigen, Ihren Mitarbeiter/innen eine abgabenfreie Coronaprämie für 2021 zu gewähren und die Prämie noch in der laufenden Abrechnung 12/2021 enthalten sein soll, geben Sie uns bitte ehestmöglich die dementsprechenden Informationen (Namen der Mitarbeiter/innen und jeweilige Höhe der Prämie) bekannt. Sollte die Lohnverrechnung Dezember bereits erledigt sein, müssten wir diese noch entsprechend adaptieren. Vielen Dank!

 

Eine Mustervorlage für die Vereinbarung mit Ihren Mitarbeiter/innen finden sie hier:

MUSTERVEREINBARUNG COVID-19-Prämie 2021

 

Bei Rückfragen stehen wir, wie immer, gerne zu Ihrer Verfügung.