Unsere Leistungen

Steuerberatung

Für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens ist eine korrekte und umfassende steuerlichen Beratung unumgänglich. Dies betrifft vor allem die jährliche Erstellung aller erforderlichen Steuererklärungen unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften und unter Wahrung sämtlicher Gestaltungsmöglichkeiten zur Minimierung Ihrer Steuerbelastung.

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zu sämtlichen Fragen rund um die Rechtsformgestaltung Ihres Unternehmens, der Betriebsnachfolge, Unternehmensgründungen, Umgründungen, Sozialversicherung und Immobilien.

Gerne laden wir Sie zu einem kostenlosen Erstgespräch ein.

Aktuelle Informationen

Auf dem Unternehmensserviceportal finden Sie alle wichtigen Informationen zu Steuern und Abgaben im Detail.

Laufende Steuerberatung

  • Ermittlung, Festlegung und Umsetzung der optimalen steuerlichen Strategien
  • Steuerplanung
  • Erstellung von Steuererklärungen
  • Prüfung von Buchungsmitteilungen und Abgabenbescheiden
  • Vertretung vor Finanzbehörden
  • Ausarbeitung von Berufungen gegen abgabenrechtliche Bescheide
  • Mitwirkung bei Beschwerden an VwGH und VfGH (die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts)
  • laufende Information über steuerliche Themen und Änderungen der Rechtslage

Darüberhinaus

  • Gründung, Erwerb und Veräußerung von Betrieben und Betriebsteilen, Betriebsnachfolge und Betriebsübergabe
  • Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform des Unternehmens
  • Beratung und Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Finanzstrafverfahren (Außenprüfungen, Umsatzsteuernachschauen, Umsatzsteuersonderprüfungen, etc.)
  • Vertretung in Rechtsmittelverfahren an das Bundesfinanzgericht sowie den Verwaltungsgerichtshof
  • Unterstützung bei der Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung bezüglich Forschungsprämienanträgen und Energieabgabenvergütungen
  • steuerliche Optimierung durch Umgründungen und Umstrukturierungen
  • Beratung in sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen
  • Beratung zu Privatstiftungen und private Altersvorsorge im Unternehmen
  • Treuhänderische Tätigkeiten
  • internationale Steuerplanungen, Antragstellung auf Vergütungen internationaler Abzugssteuern (Vorsteuerrückerstattungen, Quellensteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen)

Aktuelle Informationen zu Steuern und Sozialversicherung

Wichtige Steuertermine

Monatliche Abgaben

Die Umsatzsteuervorauszahlung muss immer am 15. des übernächsten Monats erfolgen, die Erklärung für Jänner wird somit beispielsweise am 15. März eingereicht. Zusammenfassende Meldungen sind bsi zum Monatsletzten des Folgemonats abgzugeben, bzw. elektronisch zu übermitteln.

Die Beträge für die Gebietskranken-, Stadtkasse (oder Gemeinde), Lohnnebenkosten, Dienstgeberbeitrag (DG) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) werden am 15. des Folgemonats (zB.: am 15. Februar für Jänner) abgebucht oder überwiesen.

Quartalsweise Abgaben

Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuervorauszahlung (bei einem Vorjahresumsatz von Euro 30.000 – Euro 100.000) und die laufende Entrichtung der Kfz Steuer sind jeweils am 15. Februar, Mai, August und November fällig.

Jährliche Abgaben

Es gelten längere Fristen, wenn Sie durch einen Steuerberater vertreten werden.

Steuerart Abgabgeform Frist
Lohnzettel auf Papier 31.1. des Folgejahres
Lohnzettel ELDA 28.2. des Folgejahres
Beitragsgrundlagennachweis DFÜ oder ELDA 28.2. des Folgejahres
Schwerarbeitsmeldung ELDA 28.2. des Folgejahres
Kommunalsteuerjahres- /DGA-Erklärung FinanzOnline, Papier 31.3. des Folgejahres
Werbeabgabe auf Papier 31.3. des Folgejahres
Einmalige Kfz Steuer Jahreserklärung auf Papier 31.3. des Folgejahres
Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer- und Feststellungserklärung auf Papier 30.4. des Folgejahres
Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer- und Feststellungserklärung FinanzOnline 30.6. des Folgejahres
Arbeitnehmerveranlagung Pflichtveranlagung 30.9. des Folgejahres
Arbeitnehmerveranlagung Antrag 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, für das der Antrag eingebracht wird

Stand: 2. Jänner 2018

Sonderausgaben

Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Prinzipiell sind Sonderausgaben immer in jenem Veranlagungsjahr zu berücksichtigen, in dem sie bezahlt werden.

Sonderausgaben sind u. a. Beiträge für eine freiwillige Weiter­versicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensions­versicherung.

Ausgaben für Wohnraumschaffung und Versicherungen können seit 2016 nicht mehr abgesetzt werden, sie zählen zu den sogenannten Topfsonderausgaben. Bei bestehenden Verträgen bleibt der Sonderausgabenabzug noch fünf Jahre (letztmalig für das Jahr 2020) erhalten.

Detailinformationen zu Sonderausgaben entnehmen Sie der Website des Finanzministeriums.

Stand: 2. Jänner 2018

Werbungskosten

Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder unfreiwillig geleistet werden müssen.

Detailinformationen zu Werbungskosten entnehmen Sie der Website des Finanzministeriums.

Stand: 2. Jänner 2018

Geltendmachung von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Ebenso wie Sonderausgaben handelt es sich bei außergewöhnlichen Belastungen um Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen. Außergewöhnliche Belastungen sind in jenem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem sie geleistet werden. Sie sind bei der Ermittlung des Einkommens nach Abzug der Sonderausgaben abzuziehen. Aufwendungen, welche Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben sind, können nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Detailinformationen zu außergewöhnlichen Belastungen entnehmen Sie der Website des Finanzministeriums.

Stand: 2. Jänner 2018

Sozialversicherungsbeiträge

Jeder Angestellte und Selbständige ist in Österreich Sozialversicherungsbeitragspflichtig. Die aktuellen Werte der unterschiedlichen Beiträge, die von der Sozialversicherung einbehalten werden, entnehmen Sie der Website des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger.

Stand: 2. Jänner 2018

 

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